- Einkommenssteuer: der Veräußerungsgewinn ist einkommenssteuerpflichtig. Belastung abhängig vom persönlichen Steuersatz. Freibeträge und Steuerbegünstigungen, zB. für mindestens 60-jährige Übergeber oder wenn das Unternehmen mindestens 7 Jahre lang selbst geführt wurde.
- Grunderwerbssteuer: Wenn Immobilien als Teil des Firmenvermögens mitverkauft werden. IdR. 3,5% des Kaufpreises/Grundstückswertes. Auch bei Übertragung von 95+ % der Gesellschaftsanteile innerhalb von 5 Jahren, auch wenn es nur um Unternehmensanteile und nicht um eine physische Immobilie geht.
- Umsatzsteuer: Spielt meist keine Rolle, da der Verkauf eines Unternehmens als „Gesamtvermögensübertragung“ nicht umsatzsteuerpflichtig ist. Außer bei Asset Deal.
- Schenkungssteuer: In Österreich derzeit keine Schenkungssteuern. Nur bestimmte Übertragungen, die als „Schenkung“ gelten können, werden indirekt besteuert., zB. Grunderwerbssteuer bei unentgeltlichen Übertragungen.
Empfehlung: Die steuerlichen Aspekte der verschiedenen Übergabemöglichkeiten sollten schon 1-2 Jahre vor einem anvisierten Übergabetermin mit dem Steuerberater geprüft und geklärt werden, um auch rechtzeitig entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können.
